Allgemeine Geschäftsbedingungen

animagico GbR

Agentur · Berta-Steinbächer-Straße 16 · 69118 Heidelberg

Büro Frankfurt · Rohmerstraße 26 · 60486 Frankfurt am Main

(nachfolgend auch: „animagico“)

1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von animagico erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die animagico mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn animagico ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn animagico auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) animagico schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit animagico als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

2 Leistungen von animagico / Mitwirkung des Kunden

(1) animagico erstellt individuelle Animationsvideos im Auftrag des Kunden. Die Erstellung eines Animationsvideos gliedert sich in einen konzeptionellen und in einen Produktionsanteil auf.

(2) animagico erbringt außerdem Beratungsdienstleistungen für Unternehmer im Bereich der Video- und Animationsbildproduktion.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch animagico, bleibt der Vergütungsanspruch von animagico unberührt. In Bezug auf Coaching- und Beratungsdienstleistungen besteht kein Anspruch des Kunden auf Erreichen eines konkreten Erfolgs. Die Dienstleistungen von animagico unterfallen insoweit dem Dienstvertragsrecht, sofern es sich dabei um konzeptionelle Arbeiten und/oder Coaching handelt.

(4) Der Kunde hat die Leistungserbringung von animagico durch angemessene Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird insbesondere animagico die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von animagico zur Verfügung stellen.

(5) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von animagico einen Ansprechpartner („Projektleiter“) als feste Bezugsperson für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann animagico aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

(7) In Bezug auf die von animagico zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht animagico hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(8) animagico ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.

(9) animagico kann zur Erbringung von Leistungen selbstständige Kooperationspartner hinzuziehen. Diese Kooperationspartner erbringen ihre Leistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; sie sind keine Erfüllungsgehilfen von animagico.

3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Angebotsunterlagen oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot von animagico auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.

(2) Der Vertragsschluss zwischen animagico und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Videokonferenz und/oder Telefon), in Textform (z. B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

(3) Im Fall fernmündlich abgeschlossener Verträge willigt der Kunde ein, dass animagico das Telefonat bzw. die Videokonferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, keine Zugangsdaten, Passwörter, Materialien und Links, auf die er im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

4 Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen

(1) animagico verbindet zur Erbringung ihrer Leistungen menschliche Kreativität, Konzeption, Storytelling, Illustration und Postproduktion mit ausgewählten KI-gestützten Werkzeugen. Je nach Projekt entstehen Inhalte vollständig von Hand, digital animiert, KI-gestützt oder in hybriden Produktionsprozessen, die mehrere dieser Methoden kombinieren.

(2) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten und veröffentlichten Inhalte werden von animagico konzipiert, redaktionell geprüft und final bearbeitet — unabhängig davon, welche Werkzeuge im Produktionsprozess zum Einsatz kamen.

(3) Soweit gesetzlich erforderlich (insbesondere nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung), kennzeichnet animagico KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Inhalte zusätzlich im Einzelfall. Weitere Informationen hierzu stellt animagico auf ihrer Website unter „KI-Transparenz“ zur Verfügung.

(4) Der Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen entbindet animagico nicht von der in dieser Vereinbarung beschriebenen Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen.

5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Vergütung gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von animagico. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Retainer- bzw. Vertragsmodellen mit monatlicher Abrechnung ist die Vergütung, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig. Bei Projekten mit Ratenzahlung fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; weitere Raten werden gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan fällig.

(3) Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese, sofern nicht abweichend geregelt, nur einmalig an. Im Rahmen einer Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.

(4) Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

(5) Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch dann, wenn der Kunde animagico anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, oder eine Unterbrechung aus anderen, nicht von animagico zu vertretenden Gründen notwendig wird.

(6) Der Kunde kann ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Forderungen geltend machen.

(7) Die Zahlung ist per Überweisung, Lastschrifteinzug oder auf sonstigem, zwischen den Parteien vereinbartem Weg möglich. Bei Zahlung per Lastschrifteinzug verpflichtet sich der Kunde, animagico unmittelbar nach Vertragsschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen.

6 Zahlungsverzug

(1) Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch animagico beginnen nicht, bevor die vereinbarte Vergütung — soweit Vorleistung vereinbart ist — vollständig beglichen und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden erbracht wurden.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist animagico berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen zurückzuhalten.

(3) animagico ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 BGB fristlos zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen (Raten oder Monatsbeträgen) in Verzug ist. In diesem Fall ist animagico berechtigt, die gesamte bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig werdende Vergütung als Schadensersatz geltend zu machen; animagico muss sich hierbei dasjenige anrechnen lassen, was sie an Aufwendungen erspart oder anderweitig zu erwerben unterlässt.

7 Korrekturschleifen und Nachbesserung

(1) Sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, umfasst die vereinbarte Vergütung je Projektphase (z. B. Konzept, Storyboard, Animation) eine Korrekturschleife. Weitergehende Änderungswünsche des Kunden, die über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen oder nach Freigabe einer Phase erfolgen, werden gesondert nach Aufwand bzw. gemäß der aktuellen Preisliste vergütet.

(2) Änderungswünsche sind von dem Kunden innerhalb der von animagico gesetzten, angemessenen Frist gesammelt und in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Phase als freigegeben, § 8 bleibt unberührt.

8 Abnahme

(1) Soweit die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten die nachfolgenden Regelungen.

(2) animagico kann nach Abschluss einer Teilleistung oder der Gesamtleistung die Abnahme durch den Kunden verlangen.

(3) Eine (Teil-)Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn sich der Kunde auf entsprechende Aufforderung von animagico hin nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich oder in Textform zur Abnahme erklärt oder die Leistung ohne Vorbehalt nutzt bzw. veröffentlicht.

9 Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Inhalte (u. a. Animationen, Storyboards, Illustrationen, Texte, Tonspuren) sind urheberrechtlich geschützt und stehen, soweit nicht abweichend vereinbart, animagico zu.

(2) Sofern Inhalte durch Nachbearbeitungen und/oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der jeweils endgültigen Fassung und deren Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes bzw. vorläufiges Material (z. B. Rohschnitte, Entwürfe, Zwischenstände) ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

(3) Die Übertragung der Nutzungsrechte an den Kunden steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde gegenüber animagico sämtliche Vergütungspflichten aus dem jeweiligen Projekt vollständig erfüllt hat.

(4) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Inhalten für die vereinbarten Zwecke. Eine gewerbliche Weitergabe, ein Weiterverkauf oder eine Lizenzierung an Dritte durch den Kunden außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Zuwiderhandlungen können verfolgt werden und zu Schadensersatzansprüchen führen.

(5) Der Kunde räumt animagico das Recht ein, Marken, Logos, Namen und sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Rahmen der Leistungserbringung (z. B. innerhalb des Videos) zu nutzen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

10 Referenznennung und Portfolionutzung

(1) animagico ist berechtigt, den Kunden sowie die für ihn erstellten Inhalte (ganz oder in Ausschnitten) unentgeltlich zum Zweck der eigenen Werbung zu nutzen, insbesondere auf der Website, in Portfolios, in sozialen Netzwerken und in Angeboten gegenüber Dritten. Dies umfasst die Nennung und Nutzung des Namens sowie ggf. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos des Kunden als Referenz.

(2) Der Kunde kann dieser Nutzung im Einzelfall aus berechtigtem Interesse (z. B. Vertraulichkeit) in Textform widersprechen; animagico wird einem solchen Widerspruch, soweit zumutbar, Rechnung tragen.

11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Bei Verträgen mit vereinbarter Erstlaufzeit (insbesondere Retainer-Modelle) ist der Vertrag für die vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist während der Erstlaufzeit ausgeschlossen.

(2) Sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt hiervon unberührt.

(4) Einzelprojekte ohne vereinbarte Laufzeit enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.

12 Haftung

(1) animagico haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

(2) animagico haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von animagico, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet animagico unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

(3) Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet animagico der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von animagico für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(5) animagico haftet innerhalb der vorstehenden Grenzen nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden angefallen wäre; der Einwand des Mitverschuldens bleibt animagico vorbehalten.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von animagico, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

13 Verantwortung für bereitgestellte Inhalte, Freistellung

(1) Der Kunde ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (u. a. Texte, Bilder, Logos, Markennamen, Kundendaten, Personenaufnahmen) verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht) verstoßen. animagico ist nicht verpflichtet, diese Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.

(2) Der Kunde stellt animagico von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder Anweisungen beruhen, einschließlich der insoweit entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

14 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) animagico erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Vertragsverhältnisses und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

(2) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen, nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

15 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von animagico.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(3) Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht in diesen AGB oder gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textform-Klausel selbst.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.

(5) animagico behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. animagico wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Wochen vor deren Inkrafttreten, in Textform informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird animagico in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.