AGB animagico GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen animagico GbR
Agentur
Berta-Steinbächer-Straße 16
69118 Heidelberg
Büro Frankfurt
Rohmerstraße 26
60486 Frankfurt am Main
(nachfolgend auch: „animagico“)
1 Anwendungsbereich (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Animagico erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller
Verträge, die animagico mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die
von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn animagico
ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Animagico auf ein Schreiben
oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält
oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
(3) animagico schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde
versichert, bei Vertragsschluss mit animagico als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise
als Kaufmann nach HGB zu handeln.
2 Leistungen von animagico / Mitwirkung des Kunden (1) animagico erstellt individuelle
Animationsvideos im Auftrag des Kunden. Die Erstellung eines Animationsvideos gliedert sich in
einen konzeptionellen und in einen Produktionsanteil auf.
(2) animagico erbringt außerdem Beratungsdienstleistungen für Unternehmer im
Bereich der Video- und Animationsbildproduktion.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß
auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert
damit die Leistungserbringung durch animagico, bleibt der Vergütungsanspruch von animagico
unberührt. In Bezug auf Coaching- und Beratungsdienstleistungen besteht kein Anspruch des
Kunden auf Erreichen eines konkreten Erfolgs. Die Dienstleistungen von animagico insoweit
unterfallen dem Dienstvertragsrecht, sofern es sich dabei um konzeptionelle Arbeiten und/oder
Coaching handelt.
(4) Der Kunde hat die Leistungserbringung von animagico durch angemessene
Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird insbesondere
animagico die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus
wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von animagico zur
Verfügung stellen.
(5) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von animagico einen Ansprechpartner („Projektleiter“)
als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann animagico aus diesem
Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so
verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
(7) In Bezug auf die von animagico zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht
animagico in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(8) animagico ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und
von Dritten erbringen zu lassen.